Satzung
Präambel
“Ich errichte diese Stiftung aus Dankbarkeit für ein erfolgreiches und glückliches
Leben und zur Erinnerung daran, dass meine Frau Ute und ich mit harter Arbeit
und durch günstige Gesamtumstände etwas geschaffen haben. Ich gebe damit der
Gesellschaft einen Teil dessen zurück, den ich ihr verdanke. Mögen unsere Kinder
und Kindeskinder auch in kommenden Generationen sich daran stets verantwor-
tungsvoll erinnern. Sie sind aufgerufen, diese Stiftung auch künftig zu begleiten,
zu erhalten und wenn möglich auch auszubauen.”
Zweck
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige-mildtätige
Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgaben-
ordnung.
Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung von Bildung
und Erziehung, der Jugend-und Altenhilfe, des Sports und der Unterstütz-
ung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO durch eine andere
steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen
Rechts. Bei der Förderung von Bildung und Erziehung sollen insbesondere
begabte Kinder und Jugendliche gefördert werden.
Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Den durch die Stiftung Begünstigten steht
aufgrund dieser Satzung ein Rechtsanspruch auf Leistungen nicht zu.
Der Stiftungsvorstand ist berechtigt, bei der Förderung Schwerpunkte zu
setzen, damit die Stiftungsmittel möglichst effektiv eingesetzt werden.
Vorstand: Heinz Wüstenberg (Vorsitzender), Holger Wüstenberg, Jörg Peters
Anschrift: Jörg Peters - Am Flachsteich 3 - 24837 Schleswig
Tel.: 04621 98 96 80 - Fax: 04621 98 99 44 - Email: info@heinz-wuestenberg-stiftung.de